Kinder unter 8 Jahren dürfen zu den Konzerten auch in Begleitung einer personen-sorgeberechtigten Person nicht eingelassen werden. Kinder zwischen 8 und 16 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte besuchen.
Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person genehmigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen.
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person werden, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Zum Vollmachtsformular für die Erziehungsbeauftragung geht es hier: